München, 4. Juli 2007

 

 

Terminankündigung für die Presse

 

Pressekonferenz

des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts München Dr. Karl Huber anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

 

 

Nach Art. 60 der Bayerischen Verfassung besteht der Bayerische Verfassungsgerichtshof als oberstes Gericht des Freistaats Bayern für staatsrechtliche Fragen. Entsprechend dem Verfassungsauftrag wurde der Verfassungsgerichtshof durch Gesetz vom 22. Juli 1947 errichtet. In Kraft getreten ist dieses Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 1947. Anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Verfassungsgerichtshofs wird Präsident Dr. Huber am

 

 

Montag, dem 23. Juli 2007, 11 Uhr,

im Sitzungssaal 3.36/III,

Prielmayerstraße 5, 80335 München,

(Gebäude des Oberlandesgerichts München, Nähe Hauptbahnhof)

 

eine Pressekonferenz geben.

 

Folgende Themen werden im Mittelpunkt stehen:

·        Aktuelle Situation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und wichtige Entscheidungen der letzten Jahre,

·        Aufgaben, Stellung und Organisation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs,

·        Bayerischer Verfassungsgerichtshof und Bundesverfassungsgericht,

·        Bayerischer Verfassungsgerichtshof und Föderalismusreform.

 

 

Die Presse ist zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Schriftliches Informationsmaterial wird für die Pressevertreter zur Verfügung stehen.

 

 

 

Bayerischer Verfassungsgerichtshof