München, 4. Juli 2007
Terminankündigung
für die Presse
Pressekonferenz
des
Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Oberlandesgerichts
München Dr. Karl Huber anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Nach Art. 60 der Bayerischen Verfassung besteht der
Bayerische Verfassungsgerichtshof als oberstes Gericht des Freistaats Bayern
für staatsrechtliche Fragen. Entsprechend dem Verfassungsauftrag wurde
der Verfassungsgerichtshof durch Gesetz vom 22. Juli 1947 errichtet. In Kraft
getreten ist dieses Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 1947. Anlässlich des
60-jährigen Jubiläums des Verfassungsgerichtshofs wird Präsident Dr. Huber am
Montag, dem 23. Juli 2007, 11 Uhr,
im Sitzungssaal
3.36/III,
Prielmayerstraße
5, 80335
München,
(Gebäude des Oberlandesgerichts München,
Nähe Hauptbahnhof)
eine
Pressekonferenz geben.
Folgende
Themen werden im Mittelpunkt stehen:
·
Aktuelle
Situation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und wichtige Entscheidungen
der letzten Jahre,
·
Aufgaben, Stellung
und Organisation des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs,
·
Bayerischer
Verfassungsgerichtshof und Bundesverfassungsgericht,
·
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
und Föderalismusreform.
Die Presse
ist zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Schriftliches Informationsmaterial
wird für die Pressevertreter zur Verfügung stehen.
Bayerischer
Verfassungsgerichtshof
