München, 14. März 2011
Pressemitteilung
zur
Tätigkeit
des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
im Jahr
2010
Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind im
vergangenen Jahr insgesamt 175 neue Verfahren eingegangen.
- Die Mehrzahl der
Verfahren (143) sind Verfassungsbeschwerden, mit denen sich
Einzelpersonen gegen behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen
wenden, weil sie sich in ihren durch die Bayerische Verfassung
gewährleisteten Rechten verletzt fühlen.
- 31 neue Popularklagen
richten sich gegen gesetzliche Regelungen; betroffen sind sowohl Landesgesetze
– wie z. B. das Rettungsdienstgesetz (Vorrang der Hilfsorganisationen) oder
das Finanzausgleichsgesetz – als auch Rechtsverordnungen und kommunale
Satzungen, zu denen Bebauungspläne zählen.
- Auch ein Organstreit,
in dem der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bayerischen Landtag die Beantwortung
Schriftlicher Anfragen zu sog. Resonanzstudien durch die Bayerische
Staatsregierung beanstandet, ist neu anhängig geworden.
Den Neueingängen stehen 168 im Jahr 2010 erledigte
Verfahren gegenüber.
- Erledigt wurden u.
a. 139 Verfassungsbeschwerden, davon 30 durch Entscheidung der mit
jeweils neun Verfassungsrichtern besetzten Spruchgruppe. Gegenstand der
erledigten Verfassungsbeschwerdeverfahren waren überwiegend zivil- und
verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse. Erfolg oder Teilerfolg hatten
sieben Verfassungsbeschwerden, wobei die langfristige statistische Erfolgsquote
bei 2,24 % liegt und damit in etwa der Größenordnung für vergleichbare
Verfahren beim Bundesverfassungsgericht entspricht.
- Der Verfassungsgerichtshof hat ferner über 28 Popularklagen
entschieden, die u. a. den
Nichtraucherschutz (Gesundheitsschutzgesetz), die Entlohnung der Gefangenen
(Strafvollzugsgesetz) und das Verfahren beim Abzug der Kirchenlohn-steuer (Kirchensteuergesetz)
betrafen. Erfolgreich war eine Popularklage gegen eine auf der Grundlage
des § 35 Abs. 6 BauGB erlassene gemeindliche Außenbereichssatzung. Im
langjährigen Durchschnitt beträgt die Erfolgsquote bei Popularklagen ca.
11 %.
- Erfolglos geblieben ist ein Antrag auf Überprüfung
der Landtagswahl 2008; in diesem Verfahren hat sich der
Verfassungsgerichtshof mit den Konsequenzen der 5 %-Klausel für die
Sitzverteilung im Bayerischen Landtag befasst.
Bayerischer
Verfassungsgerichtshof