Vf. 3-VII-11                                                                                  München, 23. Dezember 2011

 

 

 

 

Pressemitteilung

 

zur

Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

vom 21. Dezember 2011

 

 

über eine Popularklage gegen die Rechtsverordnung der Gemeinde Vaterstetten über die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 3. Februar 2011

 

I.

 

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Im Ortsteil Parsdorf der Gemeinde Vaterstetten werden an jeweils vier Sonntagen im Jahr auf dem Gelände eines Möbelhauses Jahrmärkte veranstaltet. Während von 1999 bis 2001 nur Märkte stattfanden, wurde seit 2002 auch die Offenhaltung der Läden durch gemeindliche Verordnung gestattet. Gegenstand der Popularklage ist die Rechtsverordnung der Gemeinde Vaterstetten zur Ladenöffnung im Ortsteil Parsdorf an vier Sonntagen des Jahres 2011.

 

Mit der Popularklage beantragt der Antragsteller, die Nichtigkeit dieser Rechtsverordnung festzustellen. Er rügt insbesondere, die Garantie des Sonntagsschutzes, die in Art. 107 und 147 der Bayerischen Verfassung gewährleistet sei, werde verletzt.

 

 

 

II.

 

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage am 21. Dezember 2011 abgewiesen. Die Rechtsverordnung der Gemeinde Vaterstetten zur Ladenöffnung im Ortsteil Parsdorf an vier Sonntagen des Jahres 2011 ist mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

 

Die Verordnung beruht auf der bundesrechtlichen Ermächtigung des § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss. Danach dürfen Läden aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Möglichkeit stellt nicht infrage, dass die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen die Regel bleibt. In diesem Rahmen hält sich die angegriffene Verordnung. Besondere Anhaltspunkte dafür, dass sie gleichwohl keinen angemessenen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe gewährleisten und damit das Untermaßverbot verletzen könnte, sind nicht zu erkennen.

 

 

Bayerischer Verfassungsgerichtshof